Richtlinien im obb. Terminkalender 2010
Regeländerungen 2008 - für Kampfrichter und Athleten
In die
Bestenlisten werden für Läufe bis 1500 m nur elektronische Zeiten aufgenommen,
die am Start und am Ziel elektronisch ausgelöst werden (Messung auf hundertstel
Sekunden). Handgestoppte Zeiten (Messung auf zehntel Sekunden werden nicht
aufgenommen.
Ebenso werden Leistungen bei Kurzstrecken und Weit/Dreisprung ohne Windmessung
nicht in Bestenlisten aufgenommen. Dies gilt auch für A-Schüler.
Der Bezirk legt Wert darauf, dass bei Obb. Meisterschaften die Kontrolle der Startpässe mit der aktuellen BLV Startpassdatei durch den Ausrichter möglich ist (COSA-DOS, COSAWIN oder Rieping Programm).
2. Verantwortlicher für Platzaufbau – Aufgaben: Vorbereitung der ordnungsgemäßen Anlagen sowie Auf- und Abbauten am Wettkampftag.
3. Einsatzleiter – Aufgaben: Rechtzeitige Sicherstellung der erforderlichen Kampfrichter und Helfer sowie Anleitung der Kampfgerichte am Wettkampftag.
Der Bezirk wird den Ausrichtern eine entsprechende Schulung ermöglichen. Die Kreise werden die Ausrichter soweit wie möglich und erforderlich unterstützen.
Schüler/innen B
Nach der Leichtathletikordnung (LAO) § 4, Absatz 3.2 benötigen Angehörige der Altersklassen der Schüler-/innen B einen Startpass, wenn sie an Bestenkämpfen teilnehmen und/oder ihre Leistungen in Bestenlisten aufgenommen werden sollen. Der Bezirksrat hat im Dezember 2002 diese Regelung auch für Oberbayern als verbindlich beschlossen.
Bei Blockwettkämpfen der Schülerklasse B können nur die Altersklassen M/W 13 und M/W 12 teilnehmen. Angehörige der Altersklasse M/W 11 können nicht teilnehmen, da weder der Hürdenlauf noch der Blockwettkampf Disziplinen der Schülerklasse C sind.